Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen
für Flugvermittlungsleistungen der Schubert Reisen GmbH

1. Geltung

1.1  Schubert Reisen GmbH (nachfolgend „SBR“ genannt) vermittelt Luftbeförderungsverträgen einschließlich Nebenleistungen und Flugscheinen (nachfolgend „Flugleistungen“). Die Flugleistungen werden ausschließlich an Wiederverkäufer wie z.B. Reisebüros und ähnliche Agenturbetriebe (nachfolgend „Agentur“ genannt) vermittelt. Bei der Vermittlung von Flugleistungen an die Agentur entsteht weder ein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts noch ein Luftbeförderungsvertrag. SBR ist weder ausführender noch vertraglicher Luftfrachtführer. Vermittelte oder im Namen einer Fluggesellschaft verkaufte Flugleistungen sind für SBR Fremdgeschäfte. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden der Agentur und SBR entsteht nicht, sofern SBR nicht weitere Leistungen erbringt.

1.2  Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

1.3  Vermittlung und Verkauf von Flugleistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften. Die Resolutionen der IATA in ihrer jeweils gültigen Fassung finden Anwendung, soweit es sich um Beförderungen mit IATA angehörenden Leistungsträgern handelt. Es gelten ferner die Regelungen des Billing and Settlement Plan (nachstehend als BSP bezeichnet).

1.4  Die Agentur ist gehalten, ihre Kunden in geeigneter und unmissverständlicher Form, ggfs. durch den Einsatz eigener AGB, auf die der Vermittlung von Flugleistungen zugrunde liegenden und in Ziff. 1.1 und 1.3 dargestellten Rechts- und Vertragsverhältnisse hinzuweisen. Insoweit soll, dem Kunden die Anschrift der Fluggesellschaft oder deren Verkaufsbüro mitgeteilt werden.

2. Buchungsablauf

2.1  Aufträge erfolgen in der Regel über die von SBR akzeptierten Computer Reservierungssysteme (CRS). SBR führt die Buchungsaufträge alsbald aus, wobei die Buchungsannahme unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Flugleistung und der endgültigen Bestätigung der Fluggesellschaft steht.

2.2  Zur Einhaltung der dem jeweiligen Tarif zu Grunde liegenden Bedingungen und Konditionen ist die Agentur verpflichtet, insbesondere Einschränkungen im Teilnehmerkreis, länderspezifische Besonderheiten und Nachweise über einen bestimmten Kundenstatus als verbindlich anzuerkennen und einzuhalten. Die Agentur hat ihre Kunden darauf hinzuweisen und zu verpflichten. Insbesondere ist es der Agentur untersagt, Fluglei-stungen in Erwartung oder Kenntnis einer Missachtung der Tarifbedingungen zu vermitteln.

2.3  Bei Buchungsaufträgen via CRS sind zwingend die von SBR vorgegebenen Eingabe-Formate und Queue-Adressen in dem jeweils gültigen Agenturhandbuch einzuhalten, Anderenfalls kann SBR eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht gewährleisten.

2.4 Der Vertrag zur Vermittlung einer Flugleistung kommt zustande, sofern SBR dessen Annahme schriftlich gemäß § 126 BGB bestätigt. § 126a BGB wird ausgeschlossen.

2.5 SBR wird die Annahme oder Ablehnung des Buchungsantrages innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dessen Zugang schriftlich erklären oder die Vermittlungsleistung zwischenzeitlich erbringen. SBR wird der Agentur allerdings nach Möglichkeit eine etwaige Ablehnung der Nichtdurchführbarkeit des Bu-chungsauftrages unverzüglich mitteilen. Die schriftliche Buchungsbestätigung ist entbehrlich, sofern der Buchungsauftrag ausgeführt, der Flugschein ausgestellt ist und abrufbereit zur Verfügung steht.

2.6 Umfang und Inhalt der vermittelten Flugleistung ergeben sich aus den Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaften.

3. Zahlungen

3.1  Die Zahlung der Flugleistungen erfolgt unverzüglich nach Ausführung des Auftrages per Bankabbuchungsauftrag, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

3.2  Für den Kreditkarteneinsatz sind die Richtlinien des BSP zwingend zu beachten, insbesondere wegen des im hier angewandten Mail-Order-Verfahrens bestehenden erhöhten Risikos für einen Kreditkartenmissbrauch.

3.3  Das Erfüllungsrisiko für die ordnungsgemäße, rechtzeitige und vollständige Zahlung des Kunden liegt bei der Agentur, welches für die Bezahlung der angeforderten Flugscheine gegenüber SBR in jedem Fall haftet.

3.4  Eingezogene Zahlungen auf Flugleistungen verwaltet die Agentur treuhändlerisch getrennt von ihrem übrigen Vermögen nach den Gepflogenheiten eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes. Auf Verlangen von SBR hat die Agentur dieses nachzuweisen. Das Eigentum daran hat SBR. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung ist ausgeschlossen.

3.5  Die Agentur wird SBR unverzüglich über Pfändungen in jene Treuhandbeträge zu informieren und hat bei Zugriff Dritter diese auf die vorrangigen Rechte von SBR an jenen Beträgen hinzuweisen. Eine Informationspflicht trifft die Agentur ferner im Falle der Zahlungsunfähigkeit und namentlich bei Stellung von Insolvenzanträgen.

3.6  Die Zahlung eines Vermittlungsentgeltes an die Agentur erfolgt gemäß der jeweils von SBR im Internet veröffentlichten gültigen Provisionslisten. SBR ist zur Aufrechnung berechtigt.

4. Flugpreise

4.1  Preisänderungen der Fluggesellschaften unterliegen nicht dem Einfluss von SBR und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die in der SBR Flugpreis-Datenbank aufgeführten Preise sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Änderungen seitens der Fluggesellschaften.

4.2  SBR ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder Tarifnachforderungen seitens der Fluggesellschaften auch nach Vertragsschluss an die Agentur weiterzugeben. SBR behält sich insbesondere vor, Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren (Sicherheitszuschläge/örtliche Steuern) und/oder Treibstoffzuschläge und/oder eine Änderung der für die Flugbeförderung geltenden Wechselkurse, an die Agentur weiterzugeben. Die Preis- oder Tarifänderungen ergeben sich aus den jeweiligen Beförderungs- und Geschäftsbe-dingungen der Fluggesellschaften, die von der Agentur anerkannt werden und deren Anerkennung sie auch durch ihre Kunden herbeiführen sollte. Nachbelastungen sind bis zu einem Zeitraum von drei Jahren nach Abschluss des Beförderungsvertrages möglich.

5. Umbuchungen und Stornierungen

Für Umbuchungen und Stornierung bzw. Erstattungen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaft.

6. Sonstige Service-Leistungen

Sonstigen Service-Leistungen von SBR (z.B. Erstattungen, Umbuchungen, Kurierdienste) werden gemäß gültiger Preisliste „Sonstige Service-Leistungen“ abgerechnet.

7. Anzeige von Leistungsstörungen

Anzeigen über Leistungsstörungen der Flugleistung haben im Regelfall vom Kunden gegenüber der Fluggesellschaft als Vertragspartner des Beförderungsvertrages zu erfolgen. Sollte SBR von der Fluggesellschaft aufgrund einer Anerkennung des Mangels eine Gutschrift erhalten, wird diese unverzüglich der Agentur mit der treuhänderischen Verpflichtung zugeleitet, eine Auskehrung an den Kunden vorzunehmen.

8. Vertraulichkeit

8.1  Alle durch SBR gegenüber der Agentur veröffentlichten Preis-, Entgelt- oder Provisionslisten und sonstige Informationen sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt, soweit sie nicht zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

8.2  Um Missverständnissen hinsichtlich der zugrunde liegenden Vertrags- und Rechtsverhältnisse vorzubeugen, ist es der Agentur nicht gestattet, an sie adressierte Schreiben von SBR Kunden offenzulegen. Hiervon umfasst sind insbesondere Rechnungen, die einen Rückschluss auf SBR als Vermittlerin von Flugleistungen zulassen.

9. Haftung

9.1  SBR haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglich oder vertragsähnlicher Pflichte oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach auf den voraussehbaren Schaden und maximal auf der Höhe des 1,5fachen Preises der vermittelten Flugleistung beschränkt. Ausgeschlossen ist der Ersatz für Folgeschäden. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

9.2  SBR haftet nicht für mangelhafte Flugleistungen und Schäden, die bei der Durchführung entstehen.

9.3  Die Versendung von Flugscheinen und Dokumenten erfolgt auf Gefahr der Agentur. Der Versand erfolgt auf normalem Postwege, wenn keine rechtzeitige und abweichende Anweisung der Agentur eingeht. Im Falle kurzfristiger Buchungen hat die Agentur, die in Folge der Zustellung per Eilboten, Kurierdienst oder im Falle der Hinterlegung erwachsenen Aufwendungen zu tragen. Bei Buchungsaufträgen ab dem dritten Arbeitstag vor Flugantritt übernimmt SBR keine Gewähr für die rechtzeitige Bearbeitung und den rechtzeitigen Zugang des Flugscheins.

9.4  Über die Einhaltung notwendiger Pass- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet gegebenenfalls die Agentur den Fluggast. Für die Beschaffung jener Dokumente ist der Fluggast selbst verantwortlich.

9.5  Der Verlust eines Flugdokuments ist vor Antritt bzw. Beendigung der Reise unverzüglich SBR oder der Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Agentur hat ihren Kunden in diesem Fall bei der von ihm gebuchten Fluggesellschaft zu melden.

9.6  Die Agentur stellt SBR von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei, die aus einer unrichtigen oder missverständlichen Darstellung der Rechts- und Vertragsverhältnisse, der schuldhaften Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten und/oder einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung herrührt.

10. Dauer der Zusammenarbeit

Sobald die Agentur mindestens sechs aufeinander folgende Monate keine Umsätze bei SBR getätigt hat, gilt die Kooperation zwischen Agentur und SBR als beendet. Sämtliche Forderungen von SBR sind dann sofort fällig. Die Zusammenarbeit kann wieder aufgenommen werden.

11. Informationspflichten der Agentur

11.1  Die Agentur hat SBR über jeden Wechsel in der Geschäftsführung, der Inhaberverhältnisse sowie über Bank- oder  Kontoverbindung oder einen örtlichen Wechsel der Betriebsstätte unverzüglich schriftlich zu informieren und auf Verlangen von SBR entsprechende Dokumente aus dem Handels- oder Gewerberegister vorzulegen.

11.2  Alle für die Agentur bestimmten Informationen, Änderungsnachrichten von Leistungsträgern und Mitteilungen in eigener Sache kommuniziert SBR per Fax- bzw. E-Mail-Rundsender sowie im Internet. Sollte die Agentur Fax und E-Mail-Rundschreiben nicht zu erhalten wünschen, ist sie verpflichtet, sich regelmäßig, an entsprechender Stelle im Internet zu informieren.

12. Zahlungsabwicklungen, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung

12.1  Sämtliche Entgelte sind ohne Abzug sofort zahlbar. Die Agentur verpflichtet sich, am Einzugsverfahren teilzunehmen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Fall eines Zahlungsverzuges ist SPR berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.

12.2  Sollte die Einlösung von Abbuchungsaufträgen für Lastschriften von SBR infolge nicht ausreichender Deckung des Kontos der Agentur abgelehnt werden, ist SBR berechtigt, eine Sicherheitsleistung nach ihrer Wahl von der Agentur (z. B. Barkaution, Bankbürgschaft) und auf deren Kosten zu fordern. Die Fälligkeit der Forderung bleibt davon unberührt. Außerdem wird eine individuelle Vorauszahlungsvereinbarung mit der Agentur abgeschlossen.

12.3  Alle Flugscheine, die am Tag vor dem Abflugtermin bei SBR nicht bezahlt sind, können storniert werden. Mit der Stornierung verbundene Kosten trägt die Agentur.

12.4  Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen der Agentur ist nur mit Vergütungen für Leistungen der SBR zulässig, wenn die Gegenforderung von SBR als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht der Agentur nicht zu.

13. Datenschutzbestimmungen

SBR verpflichtet sich, die für den Buchungs- und Zahlungsvorgang notwendigen Daten von Kunden der Agentur lediglich zu eigenen Zwecken und zur Abwicklung des Auftrages zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Vorschriften, z.B. wenn hierzu eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht, insbesondere zur Bekämpfung von Kredit-kartenmissbrauch. Soweit es zur Abwicklung der vermittelten Verträge erforderlich ist, dürfen Daten an Dritte weitergegeben werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1  Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzten, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

14.2  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Osnabrück.

Stand: 01.10.2008

 

Schubert Reisen GmbH

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