Sehr geehrte Geschäftspartner,
Aeroflot hat ohne Vorankündigung Erstattungsregeln bei YR-Tax geändert.
Für Tickets, die ab dem 28. September 2021 ausgestellt werden, kann die YR-Tax bei Stornierungen auf freiwilliger Basis (Voluntary Refund) nicht erstattet werden. Entsprechende Änderungen wurden bereits im Reservierungssystem umgesetzt (Kat.16 der Tarife-Notes).
Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch folgende Regelung für umgebuchte Tickets, die ursprünglich vom dem 28.09.2021 ausgestellt wurden und nach dem 27.09.2021 umgeschrieben:
- Wenn bei einem komplett unbenutzten Ticket erster Flugcoupon geändert wird, dann gelten am Tag der Ticketumschreibung gültige Regeln.
- In allen anderen Fällen, wenn Änderungen nicht den ersten Flugcoupon betreffen oder die Beförderung bereits begonnen hat, gelten Regeln, die am Tag der Erstausstellung gültig waren.
Mit freundlichen Grüßen
Waldemar Schubert jun.