Sehr geehrte Geschäftspartner,
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie gerne noch einmal darauf hinweisen, dass bereits seit dem 1. Juni 2019 die neuen Regeln der IATA Resolution 830d in Kraft getreten und Reisebüros seither verpflichtet sind, bei jeder Flugbuchung die Kontaktdaten (E-Mailadresse und/oder Telefonnummer) der Reisenden einzutragen.
Diese Daten werden den Airlines zur Verfügung gestellt, um im Falle eventueller Flugunregelmäßigkeiten die Passagiere direkt kontaktieren und über Flugänderungen informieren zu können.