Sehr geehrte Geschäftspartner,
gerne möchte wir Sie heute kurz über die neue Einreiseverordnung in die Bundesrepublik Deutschland informieren:
Für Flugreisende gilt ab Dienstag, 30.03.2021 (0 Uhr) eine Testpflicht vor Abflug nach Deutschland!
Alle Einreisende, die per Flugzeug ab 30. März 0 Uhr in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen sich verpflichtend vor Abreise testen lassen. Von der Testpflicht sind Personen ausgenommen, die das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben und Passagiere die nicht nach Deutschland einreisen. Transitpassagiere sollten sich vorab über die Bestimmungen an ihrem Zielort informieren.
Das Testergebnis muss vor Abreise vorliegen, um es dem Beförderer vorlegen zu können. Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgen. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html
Die Verpflichtung zum Ausfüllen der DEA (Digital Registration on Entry) www.einreiseanmeldung.de ist weiterhin gültig.
Alle Information zu Testmöglichkeiten für Flugreisende am Nursultan Nazarbayev International Airport finden Sie unter: https://www.nn-airport.kz/pages/grinlab_testing_center?category=grinlab_testing_center
Herzliche Grüße,
Ihr Air Astana Team Deutschland