Leider hat die Corona-Pandemie unser Leben weiterhin fest im Griff. In der aktuellen Situation haben bestimmt viele Ihrer Kunden den Wunsch, ihre bereits gebuchte Reise ohne Zeitdruck auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Die Airlines der Lufthansa Group reagieren darauf und bieten eine neue, vereinfachte Kulanzregel (TWP 2101). Die Umbuchung/Umschreibung von Tickets, die bis einschließlich 31. August 2020 ausgestellt wurden, kann nun bis zum 31. Mai 2021 erfolgen.

Bitte beachten Sie:

  • Passagiere, die von einer Flugstreichung betroffen sind, können jederzeit eine Umbuchung/Umschreibung auf Basis der Flight irregularities policy (OS/LH/LX), SN INVOL Rules bzw. EN INVOL Rules vornehmen, sofern der Start- und Zielort der Reise unverändert bleibt.
  • Für die Umbuchung von Tickets mit einem Ausstellungsdatum ab dem 25. August 2020 gelten die Tarifbedingungen inklusive der bekannten Umbuchungsflexibilität. Da diese Tarife beliebig oft ohne Umbuchungsgebühr umbuchbar sind, ist für diesen Zeitraum keine Kulanzregel erforderlich.
  • Das Ausstellungsdatum des Tickets bezieht sich immer auf das aktuell vorliegende Ticket. Wenn das Ticket noch nicht umgeschrieben wurde, ist dies das Datum der Original Ticketausstellung. Wenn das Ticket bereits umgeschrieben wurde, ist das Ausstellungsdatum das Datum der Umschreibung.

Wir hoffen, dass Ihre Kunden dank dieser erweiterten Umbuchungsoptionen genügend Zeit haben, um ihre Reisepläne mit einem guten Gefühl anpassen zu können. Und sie sich weiterhin darauf verlassen können, dass die Airlines der Lufthansa Group sie sicher und verantwortungsbewusst an ihr Ziel bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr eXperts Team