Seit dem 11. Januar 2021 gelten aktualisierte Regeln bezüglich der Quarantäne- und Test- oder Nachweispflicht für Einreisende nach Deutschland aus einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region.

Zur Übersicht der Risikogebiete (Robert-Koch-Institut)

Einreise aus einem Risikogebiet

Für alle Einreisenden aus ausländischen Corona-Risikogebieten nach Deutschland gilt eine Nachweispflicht über:

  • einen negativen Covid-19 Test oder
  • eine Dokumentation über eine vollständig abgeschlossene Schutzimpfung oder
  • ein ärztliches Zeugnis über eine mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegende überstandene Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Immunitätsnachweis).

Der Testpflicht bei Einreise muss binnen 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der Einreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden.

Die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) oder eine Ersatzmeldung vor Abflug bleibt für alle Einreisenden verpflichtend.

Zur Digitalen Einreiseanmeldung

Quarantänepflicht

Zusätzlich gilt weiterhin für Ein- bzw. Rückreisende aus ausländischen Corona-Risikogebieten nach Deutschland, die der Nachweispflicht eines Tests unterliegen, eine zehntägige Quarantänepflicht. Es besteht die Möglichkeit, sich ab dem fünften Tag nach der Einreise kostenpflichtig auf Covid 19 testen zu lassen und die Quarantäne vorzeitig zu beenden – auch wenn bei Einreise bereits ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde (Zwei Test Strategie).

Ausnahme von der Quarantänepflicht

Bestimmte Personengruppen (z. B. Geschäftsreisende mit einem Aufenthalt von bis zu fünf Tagen in einem Risikogebiet) können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Quarantänepflicht befreien.

Zu den Ausnahmen von der Quarantänepflicht

Durchreisende (Transitpassagiere)

Durchreisende, die Deutschland auf dem schnellsten Weg verlassen – direkte und umgehende Weiterreise (ohne Übernachtung in Deutschland) in ein anderes Land – sind von der Quarantäne- und Testpflicht ausgenommen. In diesen Fall muss auch keine Digitale Einreiseanmeldung (DEA) ausgefüllt werden.

Mehr Informationen zur Einreise nach Deutschland

Bitte beachten Sie: Maßgeblich ist die jeweils geltende Verordnung des Bundeslandes, in dem der Reisende seinen Wohnsitz hat bzw. in dem er sich in Deutschland aufhält. Weitere Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen und Sachverhalte. Jeder Reisende sollte sich daher vor der Einreise sorgfältig informieren, ob für ihn Ausnahmen von der Quarantäne- bzw. Testpflicht bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr eXperts Team