Sehr geehrte Geschäftspartner,

anbei erhalten Sie offizielle Stellungnahme der S7 Airlines zu Erstattung von Flugtickets, die Pandemiebedingt gestrichen wurden. Wie Sie dem Schreiben im Anhang entnehmen können, bezieht sich die S7 auf einen Erlass der russischen Regierung, was den Airlines erlaubt anstatt Gelderstattung ein Fluggutschein auszustellen. Demnach erstattet die S7 den Flugpreis bei abgesagten Flügen nur in Form eines Gutscheins. Alle Details entnehmen Sie bitte dem Schreiben im Anhang.

Bereits bestätigte Erstattungen sind davon nicht betroffen und werden schrittweise ausgezahlt. Je nach Abreisedatum ist es mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen. Eingereichte und noch nicht genehmigte Erstattungsanträge werden in nächsten Tagen von S7 mit o.g. Begründung abgelehnt.

Weiterhin können gecancelte Tickets kostenlos auf einen späteres Flugdatum umgebucht werden. Alle Details zu Umbuchungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Passagiere, die mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, müssen ihre Forderungen direkt an die S7 Airlines (Siberia Airlines) richten.

Mit freundlichen Grüßen
Waldemar Schubert jun.


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