Viele Reisepläne werden von der Corona-Krise beeinflusst, und wir möchten sicherstellen, dass Ihre Kunden genügend Zeit und größtmögliche Flexibilität haben, um ihre Pläne ganz nach ihren Wünschen anzupassen. Daher bieten die Airlines der Lufthansa Group jetzt noch flexiblere Umbuchungsmöglichkeiten.
TWP 2011 – Umbuchungsmöglichkeiten für bestehende Buchungen (Ticketausstellung: bis 15. Mai 2020):
Passagiere, die ihre Reisepläne ändern möchten, können – unabhängig davon, ob ihr Flug gestrichen wurde oder nicht – einmalig eine gebührenfreie Umbuchung vornehmen. Dabei kann die Reise auch ins Jahr 2021 verschoben werden, sodass einem entspannten Sommerurlaub oder dem Besuch einer ins nächste Jahr verschobenen Veranstaltung nichts mehr im Wege steht.
- Die Umbuchung/Umschreibung muss bis spätestens 31. Januar 2021 erfolgen.
- Die neue Reise muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
Passagiere, die die Umbuchung bereits bis zum 31. August 2020 vornehmen und ihre neue Reise bis spätestens 31. Dezember 2020 antreten, erhalten unverändert eine Ermäßigung von 50 EUR.
Hinweis: Mit diesen Anpassungen wurde die Gültigkeit der bestehenden Kulanzregel TWP 2011 bis zum 15. Mai 2020 (Datum der Ticketausstellung) verlängert. Die zuvor veröffentlichte TWP 2012 ist ab sofort nicht mehr gültig.
Zur aktualisierten Kulanzregel für bestehende Buchungen (TWP 2011)
TWP 2013 – Umbuchungsmöglichkeiten für neue Buchungen (Ticketausstellung: 16. Mai bis 30. Juni 2020)
Passagiere von nicht gestrichenen Flügen, die ihre Reisepläne ändern möchten, können einmalig ohne Umbuchungsgebühr auf ein anderes Reisedatum umbuchen.
- Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem ursprünglich geplanten Reiseantritt erfolgen.
- Neuer Reiseantritt bis zum 31. Dezember 2021.
- Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben, es sei denn, die ursprünglichen Tarifkonditionen lassen eine Streckenänderung zu.
Passagiere von gestrichenen Flügen können einmalig auf ein neues Routing und/oder ein anderes Reisedatum bis spätestens 31. Dezember 2021 umbuchen. Alle Details dazu finden Sie auf lufthansaexperts.com
Zur Kulanzregel für neue Buchungen (TWP 2013)
Eine Übersicht der aktuell gültigen Umbuchungsregeln (involuntary und voluntary) haben wir für Sie in einem PDF zum Download bereitgestellt.
Die Umbuchungsregeln (involuntary und voluntary) auf einen Blick
Umbuchung/Umschreibung auf Basis der Flight irregularities policy bzw. INVOL Rules
Generell gilt, dass Sie für Passagiere von gestrichenen Flügen immer Umbuchungen/Umschreibungen gemäß den Richtlinien zum Umgang mit Flugunregelmäßigkeiten vornehmen können. Diese Richtlinien wurden bis auf weiteres in zwei Punkten angepasst.
Falls für die neuen Reisedaten die Original-Buchungsklasse nicht verfügbar ist, können Sie derzeit auch außerhalb der 3-Tage-Frist (drei Tage vor/nach dem Originalflug) innerhalb derselben Reiseklasse (Original-Beförderungsklasse) in die niedrigste verfügbare Buchungsklasse umbuchen. Dies gilt nur für Umbuchungen auf eine Lufthansa Group Flugnummer (OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN).
Außerdem können die Umschreibungen auch außerhalb der 14-Tage-Frist vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass es jedoch weiterhin innerhalb der 14 Tage erforderlich ist, aktive und inaktive Flugsegmente aus dem PNR zu streichen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen und Ihren Kunden mit diesen flexiblen und erweiterten Umbuchungsbestimmungen die Sicherheit geben, zum Wunschtermin verreisen zu können. Für Ihr großes Vertrauen und Ihre Treue in diesen herausfordernden Zeiten möchten wir uns bei Ihnen sehr herzlich bedanken.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr eXperts Team