Austrian Airlines, Lufthansa und SWISS harmonisieren ab 6. November 2018 die Regeln für Namenskorrekturen. Wir bitten Sie, dabei Folgendes zu beachten:

Eine Korrektur ist nur einmalig erlaubt und gilt ausschließlich für rechtliche Namenskorrekturen, z. B. aufgrund von Heirat oder Scheidung, Tippfehlern (max. zwei Buchstaben im Vor- oder Nachnamen), Spitznamen oder vertauschtem Vor- und Nachnamen des Fluggastes.

Für Namenskorrekturen nach erfolgter Ticketausstellung fällt eine Gebühr von 25 Euro pro Ticket an. Diese muss bei der Ticketumschreibung als DU Tax erhoben werden.

Namenskorrekturen sind jetzt in einer Transaktion in gemischten Austrian Airlines, Lufthansa und SWISS PNRs möglich.

Wenn keine Namenskorrektur möglich ist, kann ein neues Ticket gekauft werden – oder der Fluggast entscheidet sich dafür, mit abweichendem Namen im Ticket und einem SSR-DOCS-Eintrag mit korrektem und vollständigem Namen im PNR zu reisen. Alle Details dazu finden Sie in der Guideline für Namenskorrekturen.

Unser Tipp: Bitten Sie Ihre Kunden stets, Ihnen die korrekten und vollständigen Namen aller Reisenden anzugeben – und achten Sie bei der Buchung bitte immer darauf, die Namen der Reisenden korrekt einzugeben. So ersparen Sie Ihrem Reisebüro und Ihren Kunden zusätzliche Mühen und Kosten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr eXperts Team